Verwirrung um Rechtslage
PERLEBERG Nachdem sich bislang vor allem die Linke für die Altpapiersammlungen von Schulen im Landkreis stark gemacht hat, kamen am Wochenende auch von der CDU Signale, das Thema noch einmal aufzurollen. Kreisvorsitzender Gordon Hoffmann erklärte auf der Gesamtmitgliederversammlung am Samstag in Karstädt, er habe mit vielen Leuten in der Prignitz gesprochen, die nicht verstehen, dass Kindern das Sammeln von Altpapier untersagt werden soll. Auch wenn sich der Erlös für den Landkreis aus der Papierentsorgung verringert, sollten Sammlungen weiter möglich sein, erklärte Gordon Hoffmann. Zu den Äußerungen aus der Kreisverwaltung erklärte er: "Man muss das alles nicht so hinnehmen. Vielmehr sollten Lösungen angestrebt werden."
PERLEBERG Nachdem sich bislang vor allem die Linke für die Altpapiersammlungen von Schulen im Landkreis stark gemacht hat, kamen am Wochenende auch von der CDU Signale, das Thema noch einmal aufzurollen. Kreisvorsitzender Gordon Hoffmann erklärte auf der Gesamtmitgliederversammlung am Samstag in Karstädt, er habe mit vielen Leuten in der Prignitz gesprochen, die nicht verstehen, dass Kindern das Sammeln von Altpapier untersagt werden soll. Auch wenn sich der Erlös für den Landkreis aus der Papierentsorgung verringert, sollten Sammlungen weiter möglich sein, erklärte Gordon Hoffmann. Zu den Äußerungen aus der Kreisverwaltung erklärte er: "Man muss das alles nicht so hinnehmen. Vielmehr sollten Lösungen angestrebt werden."
Auch Landtagsabgeordneter und Kreistagsmitglied Thomas Domres (Linke) wird die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Er bringt im Landtag in der nächsten Woche eine Anfrage ein, die zur Klärung der Rechtslage beitragen soll. Bereits am Freitag könnte damit die Rechtslage geklärt sein.
Die Sammlungen bringen Geld in die Klassenkasse, erklärte Thomas Domres. Sie gehörten jedoch auch zur Umweltbildung. Der Landkreis sollte hier auch eine Chance sehen, regte er an. Bei der Entsorgungsfirma Becker Umweltdienste, der die Papierentsorgung im Landkreis übertragen wurde, handele es sich um ein kreisliches Unternehmen. Hier bestünde die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, etwa um einen Wettbewerb ins Leben zu rufen, welche Schule sammelt das meiste Papier? Dies könnte ein guter Beitrag zur Umwelterziehung sein.
Nach Schätzungen gehen dem Landkreis durch die Altpapiersammlung von Schulen etwa 5000 Euro im Jahr verloren. Dies entspreche etwa einem Prozent und werde die Gebührenkalkulation im Landkreis nicht über den Haufen werfen, erklärte Thomas Domres.
Der Kreistag hatte am Donnerstag keinen Beschluss in der Sache gefasst und das Thema vertagt. Roland Weber, Fraktionsvorsitzender der Linken, hatte darauf verwiesen, dass das Land bislang keine Sammlung von Schulen untersagt habe. Es könne nicht von einer Gefährdung der Abfallentsorgung durch Schülersammlungen die Rede sein. "Wenn es politisch gewollt ist, wird es auch eine Lösung geben", sagte der Abgeordnete. Er stellte den Antrag, der Landrat solle die rechtliche Situation klären, die für die Durchführung von schulischen Sammlungen Voraussetzung ist. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Rainer Pickert hatte sich für diesen Vorschlag ausgesprochen, der schließlich mit großer Mehrheit vom Kreistag angenommen wurde.
Landrat Hans Lange hatte zuvor auf eine offenbar unklare Rechtslage hingewiesen. Auf verschiedene Anfragen beim Landesumweltamt habe es verschiedene Antworten gegeben. Er befürchtet, dass diese Auskünfte und die möglichen Entscheidungen des Amtes nicht unbedingt überein stimmen müssen. Das Landesumweltamt habe sich nicht eindeutig positioniert. So sei nicht geklärt, welcher Entsorger bei einer schulischen Sammlung das Papier abnimmt.
Ausführlich hatte sich der Müllausschuss des Kreistages mit dem Thema befasst. Ausschussvorsitzender Dietrich Gappa berichtete, die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Brandenburg habe zu einer Verunsicherung geführt, wie mit Papiersammlung umzugehen ist.
Edelgard Schimko, die für Wirtschaft zuständige Geschäftsbereichsleiterin, hatte erklärt, der Landkreis könne schulische Sammlungen nicht mehr genehmigen. Dies könne nur noch das Landesumweltamt. Die Kreisverwaltung werde allerdings um eine Stellungnahme gebeten.