Schulgesetz – Bereit für mehr Kinderschutz an Brandenburgs Schulen
An Brandenburgs Schulen tut sich was. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen wird es künftig insbesondere eine wichtige Neuerung geben: die Stärkung des Kinderschutzes an den Schulen in Brandenburg. Über die ohnehin geplante Stärkungsinitiative der Landesregierung hinaus, wollen wir mit der Einführung von Kinderschutzkonzepten noch einen Schritt weitergehen und die ohnehin bestehende Aufgabe der Schulen noch klarer fassen lassen. Ein solches Konzept gibt Lehrkräften aber auch den anderen, an der Schule eingesetzten Fachkräften eine noch größere Sicherheit und Orientierung im Umgang mit Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung. Die Kolleginnen und Kollegen insbesondere an Schulen und in Kindertageseinrichtungen benötigen mehr Wissen und klar definierte Abläufe um einen konsequenten Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt gewährleisten zu können. Es ist notwendig, dass die Schulen bei der Umsetzung dieser Neuerung klare Unterstützung durch das Bildungsministerium und die gesamte Schulverwaltung erhalten.
Sehen Sie hier den Redebeitrag von Gordon Hoffmann während der Plenardebatte zur 2. Lesung des Schulgesetzes. (Ab Minute 14:20)