CDU-Kreisverband Prignitz

Klares Bekenntnis der Fraktionen zu Perleberg als Kreisstadt

PERLEBERG Einstimmigkeit bei allen Fraktionen: Mit einer Stellungnahme machen sie, macht die Stadt abermals ihre Position zur Verwaltungsstrukturreform klar. Und das überaus kritisch, gebe es doch seit dem Leitbild vom August 2015 kein aktuelleres und somit auch nichts, worüber man diskutieren könne, wie es Bürgermeisterin Annett Jura im Hauptausschuss formuliert. 

„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Landesregierung keine Versuche unternimmt, den Leitbildprozess so zu gestalten, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Auffassungen ermöglicht wird“, heißt es in der Beschlussvorlage, die nach dem Votum des Parlaments dem Landtag, dem Landrat, dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister zugeleitet werden soll. Man sei kein absoluter Gegner einer derartigen Reform, aber so nicht, lautet die unmissverständliche Botschaft. Man erwarte unverzüglich von der Landesregierung ein nachvollziehbares Finanzierungskonzept und dessen Einbeziehung in die Debatte über eine Funktionalreform.

Perleberg kündigt an, dass man um den Kreisstadtstatus kämpfenwerde. Seit 1993 habe Perleberg bewiesen, dass es zu recht diesen trage. Man werde alles dafür tun, dass es so bleibt. Geschichtlich gesehen hat Perleberg seit 1817 diesen Status inne. Den Landtag fordert man auf, bei einer Kreisgebietsreform die Entscheidung zum Kreisstadtsitz unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die wirtschaftliche Struktur zu treffen. Eine mehrere Seiten lange Begründung schließt sich an.

Rainer Pickert
(CDU) unterstreicht, dass man künftig noch mehr herausstellen muss, „was passiert, wenn wir nicht Kreisstadt bleiben“. Hier müsse man Geschlossenheit zeigen. EinVotum aller Bürgermeister sollte mit der nächste Schritt sein. Auch stellt der CDU Fraktionsvorsitzende die Frage, ob es Ausnahmeregelungen bei der Fusion gebe, denn Prignitz und Ostprignitz kommen zusammen nur auf 152 000 Einwohner. Die vom Land vorgegebene Mindestgröße liegt aber bei 175 000. Viele Fragen, auf die man von der Landesregierung bis dato noch keine Antwort hat bzw. umgehend erwarte.